Ausschreibungsbedingungen


1. Das Preisgeld beträgt insgesamt 15.000 Euro und wird zu jeweils 5.000 Euro auf die drei Kategorien aufgeteilt. Das beste Projekt je Kategorie wird prämiert.


2. Die eingereichten Projekte sollten innovativ, qualitativ herausragend, praxistauglich und nachhaltig sein sowie mit angemessenem Verhältnis von Aufwand und Nutzen innerhalb Niedersachsens umgesetzt werden können.

 

3. Die Entscheidungen der Jury werden anhand einer Kriterienliste begründet und sind endgültig. Sie erfolgen unter Ausschluss des Rechtsweges. Mitglieder der Jury wirken bei der Beurteilung der eingereichten Projekte und Initiativen nicht mit, wenn diese für das Mitglied erkennbar aus dem eigenen Arbeitsbereich stammen.


4. Eine gleichzeitige Bewerbung für mehrere Kategorien wird nicht akzeptiert. Die einzureichenden Bewerbungsunterlagen müssen vollständig sein.


5. Die Bewerbungen sind bis zum 19. Juli 2013 bei der Landesvereinigung für Gesundheit und Akademie für Sozialmedizin Niedersachsen e. V. ausschließlich online einzureichen. Einzureichen ist ein vollständig ausgefülltes Bewerbungsformular sowie eine vollständig ausgefüllte strukturierte Beschreibung des Projektes (Ziel, Methode, Ergebnis, Träger). Das auszufüllende Bewerbungsformular finden Sie hier. Wünschenswert ist darüber hinaus illustratives und / oder dokumentierendes Material (Bilder, Filme, Presseartikel etc.), welches auf postalischem Weg eingereicht werden kann. Falls Sie dokumentierendes Material einsenden möchten, fügen Sie bitte eine Kopie des ausgefüllten Bewerbungsformulars bei. Die eingesandten Materialen und Bewerbungsunterlagen können aus Dokumentationsgründen nicht zurückgesandt werden.


6. Die Preisverleihung erfolgt am 20. November 2013 im Alten Rathaus in Hannover. Die Teilnahme der Preisträgerinnen und Preisträger an dieser Veranstaltung ist erforderlich. Der Preis wird nicht zuerkannt, sofern die Preisträgerinnen und Preisträger bei der Preisübergabe nicht persönlich anwesend sind. Die anfallenden Reisekosten der Preisträgerinnen und Preisträger für diese Veranstaltung werden nach dem niedersächsischen Reisekostengesetz übernommen.


7. Die Trägerinnen und Träger des Gesundheitspreises versichern, dass Detailangaben über die Einsendungen nicht ohne vorherige Zustimmung der oder des Einsendenden an Dritte weitergegeben oder anderweitig veröffentlicht werden. Die späteren Preisträgerinnen oder Preisträger erklären sich damit einverstanden,dass ihre Namen, Fotos und Kurzangaben zu den eingesandten Arbeiten für Veröffentlichungen verwendet werden.

Kontakt

Sandra Pape

Telefon:
0511 / 388 11 89 - 118
E-Mail:
sandra.pape@gesundheit-nds-hb.de

 

Sandra Surrey

Telefon:
0511 / 388 11 89 - 137
E-Mail: sandra.surrey@gesundheit-nds-hb.de

 

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