Ausschreibungsbedingungen 2012

1. Das Preisgeld beträgt insgesamt 15.000 Euro und wird zu jeweils 5.000 Euro auf die drei Kategorien aufgeteilt. Das beste Projekt je Preiskategorie wird prämiert.


2. Die eingereichten Projekte sollten innovativ, qualitativ herausragend, praxistauglich, übertragbar und nachhaltig sein sowie mit angemessenem Verhältnis von Aufwand und Nutzen innerhalb Niedersachsens umgesetzt worden sein.


3. Die Entscheidungen der Jury werden anhand einer Kriterienliste begründet und sind endgültig. Sie erfolgen unter Ausschluss des Rechtsweges. Mitglieder der Jury wirken bei der Beurteilung der eingereichten Projekte und Initiativen nicht mit, wenn diese für das Mitglied erkennbar aus dem eigenen Arbeitsbereich stammen.


4. Es werden nur Projekte prämiert, deren Projektbeginn ab Ausschreibung nicht länger als vier Jahre zurückliegt.


5. Eine gleichzeitige Bewerbung des Projektes für mehrere Kategorien wird nicht akzeptiert. Die einzureichenden Bewerbungsunterlagen müssen vollständig sein.


6. Das Projekt darf bei keinem ähnlichen Wettbewerb prämiert worden sein.


7. Eine Bewerbung ist bis zum 20. Juli 2012 bei der Landesvereinigung für Gesundheit und Akademie für Sozialmedizin Niedersachsen e.V. ausschließlich online möglich. Auszufüllen ist ein Bewerbungsformular, dass eine strukturierte Beschreibung des Projektes (Ziel, Methode, Ergebnis, Träger) beinhaltet. Das auszufüllende Bewerbungsformular finden Sie hier. Wünschenswert ist darüber hinaus illustratives und/oder dokumentierendes Material (Bilder, Filme, Presseartikel, etc.), welches auf postalischem Weg eingereicht werden kann. Die eingesandten Materialen und Bewerbungsunterlagen können aus Dokumentationsgründen nicht zurück gesandt werden.


8. Die Preisverleihung findet am 21. November 2012 im Alten Rathaus in Hannover statt. Bitte beachten Sie: Die Teilnahme der Preisträgerinnen und Preisträger an dieser Veranstaltung ist erforderlich; andernfalls kann der Preis nicht zuerkannt werden. Die Reisekosten der Preisträgerinnen und Preisträger zu dieser Veranstaltung werden nach dem niedersächsischem Reisekostengesetz erstattet.


9. Die Träger des Gesundheitspreises versichern, dass Detailangaben über die Einsendungen nicht ohne vorherige Zustimmung der oder des Einsendenden an Dritte weitergegeben oder anderweitig veröffentlicht werden. Die späteren Preisträgerinnen oder Preisträger erklären sich damit einverstanden, dass ihre Namen, Fotos und Kurzangaben zu den eingesandten Arbeiten für Veröffentlichungen und Pressearbeit verwendet werden.

Kontakt

Sandra Pape

Telefon:
0511 / 388 11 89 - 118
E-Mail:
sandra.pape@gesundheit-nds-hb.de

 

Sandra Surrey

Telefon:
0511 / 388 11 89 - 137
E-Mail: sandra.surrey@gesundheit-nds-hb.de

 

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